Allgemeine Geschäftsbedingungen
Annahmebedingungen
Der Anlieferer, welcher Material zur Entsorgung bei der REWAG Entsorgung AG ablädt oder abladen lässt, ist dafür verantwortlich, dass nur gesetzlich erlaubte Materialien abgeladen werden. Diese Verantwortung liegt auch dann beim Anlieferer, wenn die REWAG Entsorgung AG aufgrund einer visuellen Kontrolle das Material als zulässig beurteilt, es sich aber beim Abladen herausstellt, dass sich unzulässige Materialien darunter befinden.
Die REWAG Entsorgung AG stellt dem Anlieferer alle durch das Abladen nicht erlaubter Materialien entstehenden direkten und indirekten Kosten in Rechnung. Dabei liegt es im Ermessen der REWAG Entsorgung AG, ob diese Materialien auf Kosten des Anlieferers selbst entsorgt oder die Annahme verweigert und das Material dem Anlieferer auf dessen Kosten wieder auflädt
Zahlungsbedingungen
- Die minimale Abladegebühr beträgt CHF 10.- (inkl. 7.7% MWST)
- Rechnungen sind zahlbar 30 Tage nach Rechnungsversand
- Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins berechnet
- Monatsrechnungen unter CHF 50.- werden um eine Bearbeitungsgebühr auf 50.- aufgerundet
- Zahlung per Post- und Kreditkarten nur am Standort Kaiseraugst möglich
- Reklamationen nur innert 8 Tagen nach Rechnungsstellung
- Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft
Die vorliegenden Bedingungen können bei Änderung der gesetzlichen Bestimmungen oder aus betrieblichen Gründen angepasst werden.